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Einschränkungen ab dem 28.12.2021

Für Sport in Innenräumen, d.h. in der Reithalle, gilt für alle Personen ab 18 Jahren die 2G Plus Regel. Es ist also zusätzlich ein negatives Testzertifikat nachzuweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist. In Innenräumen gilt strikte Maskenpflicht. Die Ausnahme bezüglich der 1,5m Abstand ist entfallen. Lediglich bei der aktiven Sportausübung gilt die Maskenpflicht nicht. Personen unter 18 Jahre benötigen nur den aktuellen negativen Testnachweis.

Im Außenbereich bleibt es bei der bisherigen Regelung 2G.